Als Versicherter der KKH-Allianz können Sie sich mittels der Krankenversichertenkarte frei für den Vertragsarzt Ihres Vertrauens entscheiden. Die ärztliche Behandlung umfasst Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten sowie die ärztlich verordneten Zusatzleistungen (z. B. Massagen) anderer zugelassener Personen. Bestandteile sind alle im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung stehenden Behandlungsmaßnahmen.
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten eine Zuzahlung (Praxisgebühr) von 10 EUR. Die Zuzahlung muss pro Kalendervierteljahr für jede erste Inanspruchnahme an den Leistungserbringer erfolgen. Hierbei kann es sich um eine ambulante ärztliche oder zahnärztliche Versorgung bzw. einen Notfalldienst handeln.

