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Ärztliche
Behandlung

Gesetzliche Krankenkasse

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Ärztliche Behandlung

Als Versicherter der KKH-Allianz können Sie sich mittels der Krankenversichertenkarte frei für den Vertragsarzt Ihres Vertrauens entscheiden. Die ärztliche Behandlung umfasst Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten sowie die ärztlich verordneten Zusatzleistungen (z. B. Massagen) anderer zugelassener Personen. Bestandteile sind alle im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung stehenden Behandlungsmaßnahmen.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten eine Zuzahlung (Praxisgebühr) von 10 EUR. Die Zuzahlung muss pro Kalendervierteljahr für jede erste Inanspruchnahme an den Leistungserbringer erfolgen. Hierbei kann es sich um eine ambulante ärztliche oder zahnärztliche Versorgung bzw. einen Notfalldienst handeln.

OnlineCheck: ICD-Diagnoseschlüssel auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Mit Hilfe des Diagnoseschlüssels ICD 10 können Ärzte und Zahnärzte die Diagnosen der zu behandelnden Patienten (z. B. auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) verschlüsselt darstellen. Die Patienten haben aber kaum die Chance, hinter den Zahlenkombinationen die genaue Bedeutung einer Diagnose zu erkennen.

Wir bieten Ihnen zwei Links, mit denen Sie diese Zahlenkombinationen knacken können.

 

Alternative Heilmethoden

Im Einzelfall kann Ihre Krankenkasse KKH-Allianz auch die Kosten für so genannte außervertragliche Behandlungsmethoden übernehmen.

 

Gesundheitsprogramme: Disease-Management-Programme (DMP)

Versicherte der KKH-Allianz können an unseren Gesundheitsprogrammen (Disease-Management-Programmen) für Diabetes mellitus Typ 2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs, Asthma, Chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen und Diabetes mellitus Typ 1 (Ausnahme: Saarland) teilnehmen. Hier werden chronisch Kranke nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen behandelt und lernen, bestmöglich mit ihrer Krankheit umzugehen.

Integrierte Gesundheitsversorgung (IGV)

Die optimale Behandlung vieler Krankheitsbilder erfordert eine enge Zusammenarbeit verschiedenster Beteiligter wie z. B. der niedergelassenen Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen oder Physiotherapeuten. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) haben Krankenkassen seit 2004 die Möglichkeit, verschiedene medizinische Leistungserbringer zu einer so genannten Integrierten Gesundheitsversorgung zusammenzubringen. Die Patienten profitieren von einem Behandlungskonzept aus einem Guss und der abgestimmten Zusammenarbeit der Therapeuten.

 

Impfschutz

Bei vielen Impfungen ist eine regelmäßige Auffrischung erforderlich. Der Leistungsumfang richtet sich nach der Schutzimpfungs-Richtlinie. Eine Zuzahlung für Schutzimpfungen ist nicht erforderlich.

 
 
Weitere Informationen
 
 

Psychotherapie

Psychotherapie wird von psychologisch tätigen Ärzten oder psychologischen Psychotherapeuten erbracht. Es gibt verschiedene Therapieformen:

  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Analytische Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie

In medizinisch notwendigen Fällen werden Leistungen zugelassener Psychotherapeuten und Ärzte übernommen.

 
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