Unsere Tipps zum Gesundheitsschutz im Ausland
Urlauber, die sich vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhalten, haben die Möglichkeit, bei akuter Erkrankung medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Deshalb sollten Versicherte, die gesetzlich krankenversichert sind, vor einer privaten Auslandsreise einen Auslandskrankenschein oder eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei ihrer Krankenkasse besorgen.
Im EU-Ausland und in allen Staaten, mit denen Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, erhalten Versicherte mit diesem Berechtigungsausweis alle medizinisch notwendigen Leistungen.
Wer im Ausland Urlaub macht, sollte zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Diese übernimmt z. B. die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Hierfür dürfen die Krankenkassen nicht aufkommen.
Die KKH-Allianz bietet ihren Versicherten exklusiv in Kooperation mit der Allianz Private Krankenversicherung privaten Zusatzschutz für die Reise.


