Es gibt verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen, deren Kosten die Krankenkasse KKH-Allianz für ihre Versicherten übernimmt oder bezuschusst. Näheres finden Sie unter dem jeweiligen Stichwort:
Es gibt verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen, deren Kosten die Krankenkasse KKH-Allianz für ihre Versicherten übernimmt oder bezuschusst. Näheres finden Sie unter dem jeweiligen Stichwort:
Auf Antrag und nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit stellen wir Ihnen einen Kurarztschein und eine Kurmittelübernahme-Bestätigung aus. Damit können in anerkannten Kurorten in Deutschland die vom Kurarzt verordneten physikalischen Maßnahmen in Anspruch genommen werden (abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen). Wir gewähren außerdem einen kalendertäglichen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten in der maximalen Höhe von 13 EUR. Für versicherte chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss sogar 21 EUR je Kalendertag. Beabsichtigen Sie, eine ambulante Vorsorgeleistung im Ausland durchzuführen, gelten jedoch andere Voraussetzungen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem Servicezentrum der KKH-Allianz.
Auf Antrag stellen wir unseren Versicherten ambulante Rehabilitationen am Wohnort zur Verfügung. Sie haben hierbei die Zuzahlung von tägl. 10 EUR zu tragen. Die medizinischen Leistungsinhalte entsprechen denen einer stationären Rehabilitationsmaßnahme. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem Servicezentrum der KKH-Allianz.
Müssen Sie evtl. mit einer künstlichen Hüfte oder auch einem künstlichen Kniegelenk versorgt werden, ist in der Regel eine Anschlussrehabilitation notwendig. Hierfür stehen ambulante Reha-Zentren vor Ort (vor allem in Ballungsgebieten) zur Verfügung. Die medizinischen Leistungsinhalte entsprechen denen einer stationären Maßnahme. Von Vorteil ist für Sie, dass Sie nach dem Krankenhausaufenthalt wieder in Ihre gewohnte familiäre Umgebung zurückkehren können. Den Transport für die An- und Abreise zur Rehabilitation organisiert zumeist das Reha-Zentrum selbst. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem Servicezentrum der KKH-Allianz.
Die Anschlussrehabilitation wird nach entsprechender Antragstellung durch ein Krankenhaus und Prüfung der medizinischen Notwendigkeit übernommen (abzüglich der gesetzlichen Eigenanteile). Voraussetzung ist, dass zwischen Krankenhausbehandlung und AR/AHB nicht mehr als 14 Tage liegen. Wir bieten unseren Versicherten qualitätsgeprüfte Kliniken an, die einem besonderen Qualitätssicherungsprogramm unterliegen.
Auf Antrag und nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit übernehmen wir die Kosten in einer ausgewählten Klinik, abzüglich der gesetzlichen Eigenanteile. Unseren Versicherten bieten wir qualitätsgeprüfte Kliniken an, die einem besonderen Qualitätssicherungsprogramm unterliegen.
Nach einem Herzinfarkt oder bei anderen schweren Erkrankungen ist vorübergehend Bewegungstraining für die Genesung unter fachlicher Anleitung dringend geboten. Grundsätzlich übernehmen wir bei ärztlicher Verordnung die vereinbarten Sätze der Vertragspartner im rechtlich vorgegebenen Leistungsrahmen.
Nach entsprechender Antragstellung und Prüfung der medizinischen Notwendigkeit übernehmen wir die Kosten in einer ausgewählten Klinik, abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils in Höhe von 10 EUR pro Tag. Voraussetzung ist, dass nach dem gestuften Leistungssystem die ambulanten Therapien am Wohnort, eine ambulante wohnortnahe Rehabilitation oder eine ambulante Vorsorge am Kurort nicht ausreichen, um das Behandlungsziel zu erreichen. Unseren Versicherten bieten wir hier qualitätsgeprüfte Kliniken an, die einem besonderen Qualitätssicherungsprogramm unterliegen.