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KKH-Vorstand Ingo Kailuweit

Gemeinsame Presseerklärung: KKH und MDKN geben erste Zahlen nach Pflegereform bekannt

Zusätzliches Betreuungsgeld für 3.400 Niedersachsen 

Demenzkranke erhalten mit der Pflegereform seit 1. Juli mehr Leistungen. Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz können bis zu 2.400 Euro im Jahr für zusätzliche Betreuungsleistungen in der häuslichen Pflege beanspruchen. Bisher zahlte die Pflegekasse maximal 460 Euro im Jahr. Die Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Niedersachsen (MDKN) stellten in den ersten drei Monaten nach der Pflegereform bei 3.415 Personen in Niedersachsen die Voraussetzungen für die Betreuungsleistungen fest. Wie der MDKN weiter mitteilte, sind das Antragssteller, die seit der Pflegereform erstmalig diese Leistung beziehen. Vom neuen Pflegegesetz profitieren auch Demenzkranke und Pflegebedürftige, die bisher nicht die Pflegestufe I erreicht haben. „Auch sie können jetzt die Zuschüsse für die Betreuung beantragen“, erklärt MDKN-Geschäftsführer Jürgen Vespermann. Rund 1.000 Personen machten in Niedersachsen davon Gebrauch. „Die Begutachtungszahlen des Medizinischen Dienstes zeigen, dass sich die Leistungserhöhungen mittlerweile herumgesprochen haben“, sagt Vespermann.   Tatsächlich dürfte die Zahl der Leistungsbezieher wesentlich höher liegen. Oliver Kölling, Leiter der Pflegekasse bei der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), macht das an einem Beispiel deutlich: "In der Region Hannover sind derzeit 1.015 Versicherte der KKH auf häusliche Pflege angewiesen. 135 von ihnen haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Das entspricht immerhin etwa einem Siebtel." Daher hält Kölling pflegebedürftige Menschen dazu an, feststellen zu lassen, ob auch sie diesbezüglich anspruchsberechtigt sind.   Seit 1. Juli müssen die MDKN-Gutachter prüfen, ob bei Antragstellern dauerhaft „ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung“ besteht, wie es in der dafür geltenden Richtlinie heißt. Wie bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird auch hierbei nicht auf bestimmte Krankheitsbilder oder Diagnosen, wie zum Beispiel Demenz abgestellt. „Vielmehr kommt es auf den tatsächlichen Hilfebedarf an, den jemand hat, weil er in der Ausführung bestimmter Aktivitäten beeinträchtigt und deshalb in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt ist“, erklärt Vespermann.   Ein Kriterienkatalog mit insgesamt 13 Einzelaspekten hilft den MDKN-Gutachtern zu einer richtigen Einschätzung zu kommen. Um Anspruch auf den Grundbetrag zu haben, müssen Aspekte wie „Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches", "Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle und Bedürfnisse wahrzunehmen", "Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen (zum Beispiel Herd, Backofen)" erfüllt sein. Der erhöhte Betreuungsbetrag in Höhe von 2.400 Euro im Jahr wird gezahlt, wenn für die Betroffenen besonders belastende Kriterien erfüllt sind. Nach einer Auswertung des MDKN der ersten drei Monate nach der Pflegereform erfüllten rund 40 Prozent der begutachteten Erstantragsteller die Voraussetzungen für den erhöhten Betrag.   Pflegende Angehörige sollen entlastet und die Betroffenen selbst aktiviert werden. Deshalb wird die neue Leistung nicht in Geldbeträgen ausgezahlt, sondern die Versicherten können damit qualitätsgesicherte niedrigschwellige Betreuungsangebote nutzen und mit der Pflegekasse abrechnen.  

Seit der Pflegereform hat der MDKN mit wesentlich mehr Begutachtungen zu tun. Im Vergleich zu den ersten beiden Quartalen des Jahres seien von Juli bis September rund 3.500 Gutachtenaufträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit mehr eingegangen. „Ob dieser Trend anhält, lässt sich jetzt noch nicht einschätzen“, so der MDKN-Chef. Insgesamt rechnet der MDKN in diesem Jahr mit rund 180.000 Begutachtungen.

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KKH – Die Kaufmännische
Pressesprecherin: Daniela Friedrich
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover
Telefon 0511 2802-1610
Fax 0511 2802-1699
E-Mail: presse@KKH.de
Internet: www.KKH.de

MDK Niedersachsen
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Martin Dutschek
Hildesheimer Straße 202
30519 Hannover
E-Mail: martin.dutschek@mdkn.de
Internet: www.mdk-niedersachsen.de
Telefon 0511 8785-1110
Fax 0511 8785-91001

 
 

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