Beitragssätze unserer Krankenkasse seit dem 01.03.2010 im Gesundheitsfonds
Allgemeiner Beitragssatz: 14,9 %
Mitglied hat Anspruch auf Krankengeld frühestens ab der 7. Woche.
Das Mitglied trägt 7,9 %, der Arbeitgeber 7 %.
Ermäßigter Beitragssatz: 14,3 %
Mitglied hat keinen Anspruch auf Krankengeld, für die Absicherung des Einkommensausfalls bietet die KKH-Allianz den Selbstständigen und Existenzgründern attraktive Krankengeld-Wahltarife*.
der Arbeitnehmer trägt 7,6 %, der Arbeitgeber 6,7 %.
Beitrag aus Renten und Versorgungsbezügen: 14,9 %
Zur Krankenversicherung zahlen alle Mitglieder einen monatlichen Zusatzbeitrag von 8 EUR. Der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht.
*gilt auch für Arbeitnehmer, die bei Arbeitsunfähigkeit einen
Entgeltfortzahlungsanspruch von weniger als 6 Wochen haben


