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Schutzimpfungen
 
 

Schutzimpfungen

Kleine Ursache, große Wirkung! Schutzimpfungen sind nicht nur Kindersache. Bei vielen Impfungen ist eine regelmäßige Auffrischung erforderlich. Der Leistungsumfang unserer gesetzlichen Krankenkasse richtet sich nach der Schutzimpfungs-Richtlinie. Eine Zuzahlung für Schutzimpfungen ist nicht erforderlich.

Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt den Inhalt der Richtlinie auf Basis von Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes (RKI). Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention. Seine Kernaufgaben sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten. In diesem Zusammenhang veröffentlicht die STIKO regelmäßig ihre Empfehlungen als „Epidemiologisches Bulletin“.

Die Abrechnung der Schutzimpfungen erfolgt durch den Arzt über die Krankenversichertenkarte (KVK). 
Ihr Servicezentrum berät Sie gern über die einzelnen Leistungen.